AGB

 AGB Ökotoi GmbH


1. Geltungsbereich
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) ist die Miete von mobilen Toilettenkabinen, mobilen Pissoirs, mobilen Handwaschstationen und Behältern (Einstreu-Fass, Urintank, Ersatz-Fass, etc.) sowie sämtliche von der Ökotoi GmbH (nachstehend „Ökotoi“) angebotenen Serviceleistungen. Die AGB gelten für alle bestehenden und künftigen Vertragsabschlüsse zwischen Ökotoi und dem Kunden, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss
Massgeblich für den Vertragsabschluss ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Ökotoi. Bis dahin gelten Angebote von Ökotoi als freibleibend und können Angaben zu Produkten, Dienstleistungen oder Preisen jederzeit geändert werden. Mietet der Kunde den Mietgegenstand auf elektronischem Wege, so erhält er eine Zugangsbestätigung, welche noch keine Annahme darstellt, sofern sie von Ökotoi nicht mit einer ausdrücklichen Annahmeerklärung verbunden wird. Kommt es zum Vertragsabschluss auf elektronischem Wege, so wird der Vertragstext gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugestellt.

3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die im Mietvertrag vereinbarten Produkte und Dienstleistungen. Angaben über den Vertragsgegenstand in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen und sonstigen Unterlagen – in welcher Form auch immer – über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefährer Natur. Der Kunde kann sich bestimmte Eigenschaften schriftlich zusichern lassen.

4. Vertragsdauer
Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Datum und mit der Übergabe des Mietobjekts an den Kunden. Dies gilt auch im Falle eines Annahmeverzugs des Kunden. Im Falle eines Lieferverzugs gilt die tatsächliche Auslieferung als Beginn der Mietdauer. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietobjekts, es sei denn, Ökotoi befände sich mit der Rücknahme im Verzug. Sofern keine fixe Mietzeit vereinbart wurde oder die Mietdauer im gegenseitigen Einvernehmen nach dem vereinbarten Termin auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird, können beide Parteien den Mietvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen künden. Ökotoi ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig, fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt oder die Eigentumsrechte von Ökotoi in irgendeiner Art und Weise gefährdet sind.

5. Leistungen von Ökotoi
Ökotoi überlässt dem Kunden während der Mietdauer das im Vertrag spezifizierte Mietobjekt zum bestimmungsgemässen Gebrauch. Ökotoi behält sich vor, dem Kunden ein gleichwertiges Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, falls das vom Kunden gewünschte Modell nicht verfügbar ist. Die Leistungen von Ökotoi umfassen grundsätzlich die Anlieferung inklusive Aufstellung, Inbetriebnahme und Abholung. Bei mehrwöchiger Miete von Toilettenkabinen umfasst die Leistung zusätzlich die regelmässige Reinigung und fachgerechte Veredelung der Reststoffe sowie das Bestücken mit Verbrauchsmaterial. Massgeblich sind die Angaben in der Auftragsbestätigung. Der Auftrag darf durch dritte Ausgeführt werden.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige behördliche Genehmigungen selbst einzuholen, namentlich zum Aufstellen des Mietobjektes auf öffentlichem Grund und den Anschluss an die öffentliche Wassereinspeisung und Kanalisation. Bei sämtlichen Mobiltoiletten, Containern und Trailern ist durch den Kunden sicherzustellen, dass die Zufahrt für die Anlieferung mit LKW frei ist. Der Kunde ist auch verantwortlich für die Anschlüsse an Wasser, Kanalisation und Stromversorgung, falls solche benötigt werden. Sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten bauseits nicht termingerecht erfüllen kann, informiert er umgehend Ökotoi, um unnötige Aufwendungen zu vermeiden. Sollten zum Zeitpunkt der vereinbarten Anlieferung die Anforderungen nicht erfüllt oder der Kunde nicht anwesend sein, ist Ökotoi berechtigt, dem Kunden sämtliche Mehraufwendungen (auch für Wartezeiten) zu belasten und auf die Ablieferung einstweilen zu verzichten, wobei der Kunde auch die Transportkosten zu übernehmen hat.

7. Mietobjekt
Der Kunde verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln und die ihm bekannt gegebenen Service- und Wartungsarbeiten durchzuführen. Ökotoi ist jederzeit berechtigt, das Mietobjekt zu besichtigen und technisch zu untersuchen. Für die Durchführung der periodischen Reinigung und Entsorgung hat der Kunde die Zufahrt zum Mietobjekt freizuhalten. Das Mietobjekt darf ohne Zustimmung von Ökotoi nicht an einem anderen Standort aufgestellt werden. Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.

8. Gewährleistung
Der Kunde hat das Mietobjekt bei der Anlieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort zu rügen. Mit der Inbetriebnahme gilt das Mietobjekt als mangelfrei genehmigt. Mängel während der Mietdauer sind durch den Kunden unverzüglich Ökotoi zu melden und deren Weisungen einzuholen. Notfalls hat der Kunde das Mietobjekt ausser Betrieb zu setzen. Ökotoi erbringt die Leistungen, die sie zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit und zur Beseitigung von Störungen durch Reparieren und Ersetzen von defekten Teilen (Störungsbehebung) als notwendig erachtet. Totalausfälle werden nach Möglichkeit innert nützlicher Frist nach Eingang der Störungsmeldung behoben, wobei der Kunde höchstens Anspruch auf Ersatz eines gleichwertigen Mietobjekts hat. Ökotoi übernimmt keine Garantie für den unterbruchlosen Betrieb und lehnt jegliche Haftung für einen Betriebsausfall ab. Der Ersatz für Mängelfolgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Behebung von Schäden und der Ersatz von Bauteilen des Mietobjekts, die infolge unsorgfältiger oder zweckwidriger Behandlung des Mietgegenstandes, mangelnder Pflege, Versagen von Stromzufuhr oder anderen aussergewöhnlichen Einwirkungen entstanden sind gehen zu Lasten des Kunden.

9. Haftung
Der Kunde haftet namentlich für Beschädigung, alle Folgeschäden, Zerstörung und Diebstahl, sofern im Vertrag keine Haftungsbefreiung vereinbart wurde.

10. Mietzins
Es gelten der Mietzins und die Zahlungsmodalitäten gemäss Auftragsbestätigung. Der Kunde kommt mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug. Ökotoi ist berechtigt, Mahngebühren in Höhe von pauschal CHF 20.- und einen Verzugszins in Höhe von 5% ab Fälligkeit zu belasten. Die Parteien schliessen eine Verrechnung des Mietzinses mit Forderungen des Kunden aus.

11. Annullation und Umbuchung
Wird eine bereits bestätigte Ökotoi-Reservation/Buchung annulliert, werden folgende Spesen in Rechnung gestellt: Bei einer Annullation bis 1 Monat (30 Tage) vor gebuchtem Termin wird keine Verarbeitungsgebühr erhoben. Bei Annullation innerhalb von 30 Tagen von gebuchtem Termin wird Ihnen folgender Betrag in Rechnung gestellt: 30 bis 7 Tage vor gebuchtem Termin: 30% des Rechnungsbetrags, mindestens aber CHF 100.-. 6 bis 2 Tage vor gebuchtem Termin: 60% des Rechnungsbetrags, mindestens aber CHF 100.-.
Und 1 Tag bis hin zum Tag des gebuchten Termins: 80% des Rechnungsbetrags.

12. Stilllegung Toilettenkabinen
Bei langfristiger Miete (mindestens 8 Wochen) steht dem Kunden das Recht zu, das Mietobjekt während Unterbruch oder Ferien ausser Betrieb zu nehmen. Das Mietobjekt wird während der Dauer der Stilllegung nicht gewartet und dem Kunden werden pro Woche der Stilllegung Pauschal 50 CHF vom Mietzins erlassen. Für jeden vollen Monat der Stilllegung wird der gesamte Mietzins erlassen. Vorausgesetzt wird, dass der Kunde Ökotoi vor der geplanten Stilllegung schriftlich informiert.


13. Rückgabe des Mietobjekts
Nach Beendigung des Vertrages ist Ökotoi berechtigt, den Mietgegenstand zurückzunehmen und allfällige Schäden, deren Behebung nicht im Leistungsumfang enthalten ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

14. Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Auf diesen Vertrag ist ausschliessliches schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien den Sitz von Ökotoi als ausschliesslichen Gerichtsstand. Ökotoi ist berechtigt, alternativ auch am Sitz des Kunden zu klagen. Vorbehalten bleiben die zwingenden Gerichtsstands-Bestimmungen der Zivilprozessordnung.

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